
Problem
Durch LKW werden jedes Jahr rund 1.000 Menschen in der EU – überwiegend Kinder, Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende getötet. Diese Todesfälle sind kein Unglück, sondern die Folge fehlender Regelungen, auch für die Zulassung von LKW, die es versäumen die Verletzlichsten zu schützen.
Safety Action Plan
Eine verantwortungsvolle Verkehrspolitik braucht deshalb klare Vorgaben für LKW im städtischen Raum. Ziel ist die Einführung einer kommunalen Richtlinie ‘City Truck’ solange die notwendigen Sicherheitsanforderungen nicht durch EU oder nationale Vorgaben gewährleistet sind. Sie dient:
- dem besseren Schutz insbesondere von Kindern, älteren Menschen, zu Fußgehden und Radfahrenden,
- der Reduktion schwerer und tödlicher Unfälle,
- einer geringeren gesundheitsschädlichen Lärm- und Schadstoffbelastung und
- dem Schutz auch für die Fahrerinnen und Fahrer, denn jeder Todesfall belastet nicht nur die Angehörigen, sondern auch die Menschen am Steuer – viele von ihnen ein Leben lang.
Sie ist politisch gut begründbar, rechtlich umsetzbar und sofort anwendbar. London mit seinem Direct Vision Standard (DVS) dient hier als Vorbild.
Notwendige Maßnahmen durch das Verkehrsministerium
1. Änderungsvorschlag für das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Neuer § 6f – Ermächtigung zur Einführung einer City-Truck-Kategorie
§ 6f StVG – City-Truck-Sicherheitsanforderungen
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine eigene Fahrzeugkategorie „City Truck“ einzuführen und hierfür besondere technische und sicherheitsrelevante Anforderungen festzulegen, die dem Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmender im urbanen Raum dienen.
(2) Die Anforderungen nach Absatz 1 umfassen insbesondere Vorgaben zu Rundumsicht, direkter Sicht auf den Seitenraum, Assistenzsystemen, Abbiege- und Bremstechnologie, Geschwindigkeitsbegrenzung, Fahrerhausgestaltung und baulichen Schutzmaßnahmen. Die Bundesregierung kann dabei auf bestehende wissenschaftliche Empfehlungen und fachliche Standards Bezug nehmen.
(3) Die technischen Inhalte der City-Truck-Kategorie orientieren sich an den Empfehlungen nach § 6f Absatz 4 und können durch Verordnung fortentwickelt werden.
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Ausgestaltung der City-Truck-Anforderungen auf externe, fachlich anerkannte Empfehlungen Bezug zu nehmen, insbesondere auf die öffentlich zugänglichen Sicherheitsanforderungen gemäß dem Entwurf „City Truck“ unter https://holisticsafety.org/oeffentliche-sicherheit/empfehlungen/city-truck/.
2. Änderungsvorschlag für die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Neuer § 32e StVZO – City-Truck-Fahrzeugkategorie
§ 32e City-Truck
(1) Fahrzeuge der Kategorie „City Truck“ sind Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, die für den Einsatz im städtischen Raum bestimmt sind und erhöhte Anforderungen an die Sicht, die technische Ausstattung und die Interaktion mit vulnerablen Verkehrsteilnehmenden erfüllen.
(2) Fahrzeuge der Kategorie „City Truck“ müssen die technischen Mindestanforderungen gemäß den in § 6f Absatz 4 StVG genannten Empfehlungen erfüllen. Diese umfassen insbesondere:
- erhöhte direkte Sicht aus dem Fahrerhaus in alle relevanten Bereiche,
- Systeme zur Erkennung von Fußgängerinnen, Fußgängern und Radfahrenden im Seiten- und Frontbereich,
- automatische Abbiege- und Notbremssysteme,
- Geschwindigkeitsbegrenzungen für den innerstädtischen Einsatz,
- schützende Bauformen zur Minimierung der Verletzungsschwere beim Zusammenstoß.
(3) Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen durch Typgenehmigung.
(4) Die Vorschriften dieses Paragraphen gelten ergänzend zu den EU-weit gültigen Anforderungen nach der General Safety Regulation (EU) 2019/2144.
3. Änderungsvorschlag für die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Neuer § 45b StVO – Einsatzbereiche der City-Truck-Kategorie
§ 45b Einsatz von City Trucks im urbanen Raum
(1) In Straßen der funktionalen Kategorie „Wohnstraßen“ gemäß § 6c StVG dürfen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse nur betrieben werden, wenn sie als City Truck gemäß § 32e StVZO zugelassen sind.
(2) Kommunen können durch Verkehrszeichen weitere Straßenabschnitte festlegen, in denen der Betrieb von Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausschließlich in der Fahrzeugkategorie „City Truck“ zulässig ist.
(3) Bestehende Ausnahmen für Liefer- und Einsatzfahrzeuge bleiben unberührt, sofern diese nachweislich keine alternative Fahrzeugoption erfüllen können.
(4) Die Straßenverkehrsbehörden haben bei der Festlegung nach Absatz 2 die örtlichen Belange des Kinder- und Fußgängerschutzes, Schulwegsicherheit, Radverkehrs, Lärmschutzes und der allgemeinen Verkehrssicherheit besonders zu berücksichtigen.
4. Kurzfassung für den Maßnahmenkatalog
Der Bund führt eine bundesweit verbindliche City-Truck-Fahrzeugkategorie ein. Die technischen Anforderungen werden über die StVZO geregelt und orientieren sich an den veröffentlichten Empfehlungen unter https://holisticsafety.org/oeffentliche-sicherheit/empfehlungen/city-truck/. Die räumliche Anwendung erfolgt über die StVO und gilt insbesondere in Wohnstraßen und weiteren kommunal definierten Schutzbereichen. Die rechtliche Grundlage wird durch einen neuen § 6f im StVG geschaffen.
Beispiel für eine kommunale Richtlinie ‘City Truck’
Bis zu dem Zeitpunkt einer bundesweiten Regelung sollten Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich bereits so schnell als möglich Reagieren.
Hierfür ein Entwurf für eine kommunale City Truck Richtlinie:
Diese Richtlinie definiert verbindliche Anforderungen für den Einsatz von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Stadtgebiet. Sie dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden (hier insbesondere Kinder, ältere Menschen, zu Fußgehende und Radfahrende allgemein – Vulnerable Road User (VRU)), der Schadensvermeidung, dem Klima- und Lärmschutz sowie der stadtverträglicheren Mobilität. Sie ist auch Grundlage für kommunale Fahrzeugbeschaffungsmaßnahmen.
1. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Kraftfahrzeuge > 3,5 t, Pickups und Kraftfahrzeuge der Klasse M1G. Die Anforderungen dieser Richtlinie ist für diese Fahrzeuge bindend, sofern sie in ‘City-Truck-Zonen’ (alternativ Nebenstraßen in Wohngebieten, oder das Stadtgebiet (ggf. genau zu beschreiben) fahren wollen.
Kraftfahrzeuge jeglicher Art die nicht die Mindeststandards der EU erfüllen sind von der Nutzung sämtlicher Straßen in der Stadt ausgeschlossen (gefährliche US pickup trucks).
2. Anforderungen an bereits zugelassene Kraftfahrzeuge gemäß dieser Richtlinie
- maximal 10 Tonnen Achslast
- Rückfahrkamera
- retro-reflektierende Markierungen zur Kontur-/Umrisskennzeichnung gemäß ECE 104
- Fahrzeuge mit mehr als 6 m Länge an den Blinker angeschlossene Seitenleuchten
- mindestens 3 Sterne gemäß dem DVS, ohne verpflichtende akustische Abbiegesignale
- der vordere Stoßfänger muss aus verformbaren, energieabsorbierenden Materialien bestehen
- vollflächiger seitlicher Unterfahrschutz
- durchgehend, mit Ausnahme lenkender Räder
- mindestens ab 20 cm Bodenfreiheit beginnend (für Baustellenfahrzeuge muss der Seitenunterfahrschutz bis mindestens zum Rampenwinkel hinuntergeführt sein
- kann als öffnende Abdeckung für dahinterliegende Laderäume dienen (mit versenkten Betätigungselementen)
- flächiger Heckunterfahrschutz entsprechend dem notwendigen Böschungswinkel und sofern vorhanden mit bestmöglicher Integration von Anhängekupplungen und Ladebordwandantrieben in den Heckunterfahrschutz
- keine Anbauten an der Front (Ausnahmen für die Aufnahme von Frontanbaugeräten sind zu genehmigen und diese müssen bei Nichtvorhandensein von Frontanbaugeräten durch einen Anprallschutz abgedeckt werden)
- nicht deaktivierbare, automatische Motor Start-Stopfunktion
- mindestens Euro VI
- Lärmemission maximal 72 dB(A), laute LKW-Fanfaren oder Drucklufthörner dürfen nicht verbaut sein
3. zusätzliche Anforderungen an neu zugelassene Kraftfahrzeuge gemäß dieser Richtlinie
Die EU-General-Safety-Regulation (GSR II) schreibt für LKW bereits eine Reihe wichtiger Assistenzsysteme vor. Dazu gehören u.a.:
- Notbremsassistent (AEBS)
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Spurhaltewarnsystem (LDW)
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitsüberwachung
- VRU-Detektionssysteme zur Erkennung von Fußgänger*innen und Radfahrenden, insbesondere beim Abbiegen
- Verbesserte direkte Sicht (Direct Vision) mit gestuften Anforderungen ab 2026/2029
Diese Systeme bilden eine notwendige Grundlage – reichen aber nicht aus, um im dichten urbanen Raum das Risiko für Fußgänger:innen und Radfahrende wirksam zu senken. Zusätzlich zu diesen bestehenden gesetzlichen Anforderungen braucht es daher weitere, wirksame Sicherheitsmaßnahmen, um City-Trucks wirklich stadtverträglich zu machen:
- vollständige Erfüllung des 5-Sterne-Standards des DVS
- aktive Frontschutzsysteme, die Kollisionen mit VRU im unmittelbaren Frontbereich verhindern
- mindestens rechte Fahrzeugtür mit zusätzlicher Verglasung für bessere direkte Sicht
- emissionsfreier Antrieb
Darüber hinaus sollte die rechte Tür möglichst als „Bus-Tür“ ausgeführt sein, die kaum in den Verkehrsraum schwenkt
Diese Zusatzmaßnahmen schließen die sicherheitsrelevanten Lücken der EU-Vorgaben. Sie schaffen die Grundlage für einen modernen ‘City Truck Standard’, der in Städten tatsächlich Leben schützt – statt nur technische Mindestvorgaben zu erfüllen.
4. Maximale Fahrraumbeanspruchung für die Zufahrt in Nebenstraßen
City Trucks dürfen für die Befahrung von Nebenstraßen nicht mehr Fahrraum benötigen als der Fahrraum der für ein Hubrettungsgerät der Feuerwehr. Hierzu sind die Regelungen zur Erreichbarkeit von Notfallorten beachten bzw. der maximaler Fahrraum entsprechend eines dreiachsigen Abfallsammelfahrzeugs mit Nachlaufachse im Fahrmodus 2.
Bedeutung des DVS
Aktuelle Untersuchungen bestätigen das der DVS Leben rettet und daher auch in Deutschland gelten sollte:
50 % weniger durch LKW Fahrende getötete Menschen in London nach Einführung des DVS.

Sicherheit für die Fahrer:innen
Neben der erhöhten Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmende kann eine möglichst niedrige Positionierung des Fahrersitzes im Fahrzeug die Häufigkeit und Schwere von Ausstiegsunfällen bei Lkw-Fahrenden deutlich reduzieren.

City Truck geeignete Fahrgestelle
Hier gibt es eine kleine Beispielauswahl von käuflichen Fahrgestellen die schon weitestgehend die Anforderungen an einen City Truck erfüllen. Die Forderungen sind also sofort umsetzbar und für Neufahrzeuge einforderbar.



Design Konzepte

