Feuerwerk

1 Problem

Feuerwerke tragen zu umfangreichen Gefährdungen bei, mit massiven, vermeidbaren negativen Auswirkungen!

Gefahren und Belastungen durch Feuerwerk

Lebens- und Verletzungsgefahren

In der Silvesternacht steigt die Zahl der Schwerverletzten auf ein etwa dreifaches Niveau im Vergleich zu normalen Tagen. Ursache sind häufig unsachgemäß gezündete Böller und Raketen. In Verbindung mit hohem Alkoholkonsum kommt es regelmäßig zu schweren Verletzungen und sogar Todesfällen – auch unbeteiligte Personen sind oft betroffen. Besonders gefährlich ist illegale Pyrotechnik, da diese Sprengkörper nicht den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen und eine extreme Sprengkraft aufweisen.

Zu den typischen Verletzungen zählen der Verlust von Augenlicht oder Gliedmaßen sowie Hörschäden durch Knalltraumata. Rund 8.000 Menschen erleiden allein jedes Jahr Innenohrverletzungen durch Feuerwerkskörper, wobei ein Drittel bleibende Schäden davonträgt. Krankenhäuser und Notaufnahmen sind in der Silvesternacht regelmäßig überlastet.

“Die Polizei Berlin bittet um Ihre Mithilfe bei der Aufklärung der folgenden drei Straftaten:

1. Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion: Um 1:52 Uhr wurde vor einem Mehrfamilienhaus in der Vorbergstraße 1 in Schöneberg eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, bei der mehrere Personen verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand.

2. Schwerverletzter Polizeibeamter nach Explosion: Gegen Mitternacht wurde durch einen geschossenen Gegenstand in der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg ein Polizeibeamter lebensbedrohlich verletzt.

3. Schwerverletztes Kind nach Explosion: Gegen 0:30 Uhr haben Unbekannte auf dem Emstaler Platz, Höhe Bottroper Weg 12, in Tegel einen gezündeten pyrotechnischen Gegenstand in eine Menschenmenge geworfen. Es kam zu schweren, teils lebensgefährlichen, Verletzungen mehrerer Personen, darunter ein Kind.”

Gesundheitsbelastungen

Feuerwerkskörper setzen jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub (PM₁₀) frei. In Großstädten erreichen die Feinstaubwerte an Silvester bis zu 50-mal höhere Spitzen als im Jahresmittel. Laut Nationaler Akademie der Wissenschaften Leopoldina steigt schon bei einer kurzzeitigen Feinstaubbelastung die Sterberate merklich an und führt zu einer steigenden Zahl von Notfallpatient:innen mit Asthmaanfällen, Herzinfarkten, Herzschwäche und Schlaganfällen.

Belastungen für Tiere

Tiere leiden besonders unter dem Lärm von Feuerwerk. Haustiere wie Hunde und Katzen suchen in Panik Schutz, während Wildtiere desorientiert werden und teils erschöpft sterben. Vögel verlieren ihre Orientierung, fliegen in ihrer Aufregung weite Strecken und verenden.

Sachschäden

Durch Feuerwerkskörper ausgelöste Brände verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. In der Silvesternacht 2024/2025 wurden in Berlin über 825 Brändeinsätze gezählt. Es wurden dabei u.a. auch Fassaden und Fenster schwer beschädigt und 36 Wohnungen unbewohnbar.

Operative Belastung und Angriffe auf Einsatzkräfte

Die Vielzahl an Einsätzen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste überlastet regelmäßig deren Kapazitäten und verursacht hohe Kosten. Feuerwerkskörper werden zudem zunehmend für gezielte Angriffe auf Einsatzkräfte genutzt. In Berlin wurden z.B. in der Silvesternacht 2024/2025 allein 13 Polizisten verletzt, einer davon schwer durch einen illegalen Sprengkörper.

Psychologische Auswirkungen

Für Geflüchtete mit kriegsbedingten Traumata führen die Explosionen zu Angst und Stress. Einsatzkräfte erleben massive psychische Belastungen durch Angriffe und Ver- bzw. Behinderungen bei ihrer Arbeit.

Illegale Feuerwerkskörper

Der wachsende Handel mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern stellt eine zusätzliche Gefahr dar. Diese Sprengkörper haben unkontrollierbare Eigenschaften und führen zu noch schwereren Verletzungen und Schäden.

Steigende Gewaltbereitschaft

In unserer Gesellschaft lässt sich eine zunehmende Tendenz zu Aggressivität und Gewaltbereitschaft beobachten, die sich insbesondere bei Männern zeigt. Diese Entwicklung äußert sich deutlich in der wachsenden Enthemmung bei öffentlichen Feierlichkeiten, häufig verstärkt durch Alkoholeinfluss. Ein prägnantes Beispiel dafür ist das Silvesterfeuerwerk, bei dem vorsätzliche Angriffe auf Menschen und erhebliche Sachschäden zunehmend Anlass zur Besorgnis geben.

2 empfohlene politische Beschlüsse

  1. Erstellung einer Metastudie zu Aggressivität und Gewalt in Deutschland
    Zur fundierten Analyse der zunehmenden Aggressivität und Gewaltbereitschaft in Deutschland ist eine Metastudie in Auftrag zu geben. Diese soll die zentralen Ursachen beleuchten und konkrete Handlungsempfehlungen für ein friedliches gesellschaftliches Miteinander formulieren.
  2. Einheitliches Gefahrstoffgesetz für die EU
    Es ist politisch darauf hinzuwirken, dass ein EU-weit einheitliches Gefahrstoffgesetz für die Gefahrstoffklasse 1 geschaffen wird, um die Sicherheitsstandards und den Schutz vor gefährlichen Stoffen zu harmonisieren.
  3. Anpassung der Sprengstoffverordnung
    Zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit erfolgt eine Überarbeitung der Sprengstoffverordnung gemäß dem vorgeschlagenen Entwurf (der zuvor noch juristisch geprüft werden muss), um den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen sicherer zu gestalten.
  4. Förderung öffentlicher Lichtshows als Alternative zu FeuerwerkenKommunen sollen unterstützt und motiviert werden, gemeinschaftliche und öffentlich organisierte Licht- und Lasershows anzubieten, wie sie in vielen Ländern seit Jahren erfolgreich durchgeführt werden, um gefährliche Feuerwerke zu ersetzen und gleichzeitig attraktive Alternativen für festliche Anlässe zu schaffen.

Das Feuerwerk der Zukunft | ARTE Re:

3 gesetzliche Änderungen

Mit Bezug auf Artikel 2 GG 

“(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. … . In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.” 

ist die SprengV insbesondere auf das Recht auf die körperliche Unversehrtheit hin anzupassen. Dies gilt für die Einsatzkräfte der BOS wie unschuldige Menschen, die Opfer von unsachgemäß verwendeten pyrotechnischen Gegenständen werden bzw. Menschen, die unter den sonstigen schädlichen Einflüssen zu leiden haben.

Anpassung der SprengV

Wichtigste Änderung ist, dass der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen grundsätzlich verboten ist, die Kommunen jedoch die Möglichkeit haben, auf ihrem Gebiet Ausnahmen für Feuerwerke zu erteilen.

Der neue Paragraf 4a fasst alle bisher bezüglich Feuerwerke beschriebenen Regelungen der SprengV in einem Paragrafen zusammen, ergänzt durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. 

§ 1 (1) Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, einschließlich Feuerwerkskörpern, ist im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten, mit Ausnahme der in dieser Verordnung geregelten Ausnahmen.

§ 4a Feuerwerke

(1) Die Verwendung von Schusswaffen jeglicher Art im Zusammenhang mit Feuerwerken ist strengstens verboten. Verstöße werden gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen geahndet.

(2) Verkauf

  1. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist nur dann zulässig, wenn eine Genehmigung des Verkäufers und ein Nachweise über die Herkunft der pyrotechnischen Gegenstände vorliegen, 

ausgenommen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1. 

Jeglicher Import und Handel mit nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen ist strengstens verboten und wird mit den vorgesehenen rechtlichen Konsequenzen geahndet.

  1. Der Verkauf und die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 ist nur an Personen ab 12 Jahren erlaubt.
  2. Reine Knallkörper dürfen nicht verkauft werden.
  3. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 darf nur an Personen ab 18 Jahren unter folgenden Maßgaben erfolgen:
    1. maximal 100 Gramm Nettoexplosivmasse pro Käufer
    2. maximal 10 g Gesamtladung pro pyrotechnischen Gegenstand
    3. erlaubter Verkaufszeitraum 29.12. – 31.12.
  4. Der Verkauf und die Abgabe von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F3 – F4 an Privatpersonen ist untersagt und darf von diesen auch weder erworben noch verwendet werden.

(3) Nutzung

  1. Der Besitz und die Nutzung von nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen ist strengstens verboten und wird mit den vorgesehenen rechtlichen Konsequenzen geahndet.
  2. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 dürfen ganzjährig  verwendet werden.
  3. Kommunen können in ihrem Zuständigkeitsgebiet am 01.01. in der Zeit von 0:00 – 0:30 Zonen freigeben, in denen privates Feuerwerk der Kategorie F2 erlaubt ist. Diese Zonen sind im Vorfeld mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzustimmen und müssen mögliche psychologische Auswirkungen auf Menschen (insbesondere Geflüchtete) und Belastungen für Tiere, sowie Maßnahmen zur Minimierung von Gesundheitsgefährdungen insbesondere Feinstaubemissionen und Lärmbelastung berücksichtigen.
  4. Darüber hinaus können Kommunen Feuerwerke von zertifizierten Fachkräften im eigenen Ermessen zulassen.
  5. Wenn Gefährdungen der Brandausbreitung durch ein Feuerwerk nicht vollständig vermieden werden können, muss das zusätzliche Risiko durch den Veranstalter über eine Brandsicherheitswache abgedeckt werden. Bei Veranstaltungen von öffentlichem Interesse kann diese Aufgabe von der öffentlichen Feuerwehr übernommen werden.
  6. Nutzung von Feuerwerken der Kategorie F3 – F4 dürfen nur genehmigt werden, wenn sie
    a) im Rahmen einer behördlichen Genehmigung erfolgen,
    b) von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden, und
    c) alle Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen erfüllt werden.
  7. Der Antrag muss folgendes beinhalten:
    a) Angaben zu Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt der geplanten Verwendung,
    b) ein Sicherheitskonzept,
    b) Angaben zur Fachkunde der durchführenden Personen, 

c) die Berücksichtigung möglicher psychologischer Auswirkungen auf Menschen (insbesondere Geflüchtete) und
d) Maßnahmen zur Minimierung von Gesundheitsgefährdungen, insbesondere Feinstaubemissionen und Lärmbelastung

  1. Das Sicherheitskonzept ist durch die zuständige Feuerwehr zu genehmigen.
  2. Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn die Sicherheit und Gesundheitsschutz von Menschen, Tieren oder die Sicherheit von Sachwerten nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

(4) Die Lagerung von Feuerwerkskörpern der Klassen F3 und F4 ist nur in speziell dafür zugelassenen und entsprechend gekennzeichneten Lagereinrichtungen gestattet, die den technischen Regeln für Gefahrstoffe entsprechen und regelmäßig durch die zuständigen Behörden überprüft werden.

(5) Für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 gelten zusätzlich die besonderen Sicherheitsanforderungen gemäß den §§ 15 bis 19 dieser Verordnung.

(6) Zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften muss bei der Bundespolizei/Zoll, den Landespolizeien und Kommunalen Ordnungsämtern jeweils zum Jahreswechsel eine Sonderkommission eingerichtet werden, die für die Überwachung des Imports, des Verkaufs, der Nutzung und der Einhaltung von Genehmigungen zuständig ist.

(7) Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Paragrafen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. In schwerwiegenden Fällen können strafrechtliche Konsequenzen erfolgen und können mit einer Geldbuße von bis zu 500 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

(8) Der Nutzer von pyrotechnischen Gegenständen ist für eine ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle zuständig und verantwortlich.

Weitere Änderungen

§ 1 Im Rahmen einer Gesetzesüberarbeitung sollten die Ausnahmen auf ihre weitere Notwendigkeit hin überprüft werden.

§ 1 2. An Stelle “Katastrophenschtutz”  “Zivilschutz”

§ 6a (1) An Stelle “Katastrophenschtutz”  “Zivilschutz

§ 20 (4) kann entfallen

§ 23 (2) kann entfallen

§ 24 kann entfallen

Anlage

Abstract für eine Metastudie zu Aggressivität und Gewalt

Aggressivität und Gewalt in Deutschland: Ursachenanalyse und Handlungsempfehlungen für ein friedliches gesellschaftliches Miteinander

Hintergrund: Die Studie wird vor dem Hintergrund der wiederkehrenden Eskalationen durch Feuerwerk zu Silvester durchgeführt. Diese Ereignisse haben in den letzten Jahren vermehrt zu Diskussionen über die Ursachen von Aggressivität und Gewalt in der Gesellschaft geführt.

Ziele der Studie

Die Ergebnisse dieser Metastudie sollen Politikern, Sozialarbeitern und Bildungseinrichtungen als Grundlage dienen, um effektive Maßnahmen zur Reduzierung von Gewalt und zur Förderung eines harmonischen Zusammenlebens zu entwickeln. Die Studie trägt dazu bei, ein tieferes Verständnis der Ursachen von Aggressivität und Gewalt zu erlangen und praxisnahe Lösungen zu erarbeiten.

  1. Identifikation zentraler Ursachen für Aggressivität und Gewalt in Deutschland.
  2. Formulierung konkreter Handlungsempfehlungen zur Förderung eines friedlichen gesellschaftlichen Miteinanders.

Methodik:

  • Literaturrecherche: Umfassende Analyse bestehender Studien und Forschungsergebnisse zu Aggressivität und Gewalt.
  • Qualitative Erhebungen: Durchführung von Interviews und Fokusgruppen mit Betroffenen, Experten und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, um tiefere Einblicke in die Ursachen und Auswirkungen von Gewalt zu gewinnen.
  • Quantitative Erhebungen: Durchführung von Umfragen und statistischen Analysen, um die Verbreitung und Ursachen von Gewalt zu quantifizieren bzw. Handlungsempfehlungen zu validieren.